(1) In Artikel 35 Absatz 1 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „Direktor/die zuständige Direktorin des Bereiches oder der Abteilung“ durch die Wörter „Landesdirektor/die zuständige Landesdirektorin“ ersetzt.