(1) In Artikel 19 Absatz 5 erster Satz des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „der Schulen staatlicher Art“ gestrichen.
(2) Artikel 19 Absatz 6 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, ist aufgehoben.
(3) In Artikel 19 Absatz 7 erster Satz des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „Direktor/der zuständigen Direktorin des Bereiches oder der Abteilung“ durch die Wörter „Landesdirektor/der zuständigen Landesdirektorin“ ersetzt.
(4) In Artikel 19 Absatz 7 zweiter Satz des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, werden die Wörter „für die Schulen staatlicher Art, der zuständige Bereich oder die zuständige Abteilung für die Landesschulen können“ durch das Wort „kann“ ersetzt.
(5) Nach Artikel 19 Absatz 7 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, wird folgender Absatz 7-bis eingefügt:
„7-bis. Der Schuldirektor/Die Schuldirektorin übermittelt dem zuständigen Schulamtsleiter/der zuständigen Schulamtsleiterin oder dem zuständigen Landesdirektor/der zuständigen Landesdirektorin bis zum 15. Mai den vom Schulrat in Abweichung zum Prüfbericht des Kontrollorgans genehmigten Jahresabschluss samt allen Anlagen, dem Prüfbericht des Kontrollorgans sowie einem ausführlichen Bericht, der die Gründe für die Genehmigung des Jahresabschlusses in Abweichung zum Prüfbericht des Kontrollorgans darlegt, damit gegebenenfalls die in die jeweilige Zuständigkeit fallenden Maßnahmen getroffen werden können.“
(6) Artikel 19 Absatz 8 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, erhält folgende Fassung:
„8. Genehmigt der Schulrat den Jahresabschluss nicht bis zum 30. April, verständigt der Schuldirektor/die Schuldirektorin das Kontrollorgan und den zuständigen Schulamtsleiter/die zuständige Schulamtsleiterin oder den zuständigen Landesdirektor/die zuständige Landesdirektorin, der/die einen Kommissar/eine Kommissarin für Einzelmaßnahmen zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben ernennen kann.“
(7) Artikel 19 Absatz 10 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, ist aufgehoben.