(1) Artikel 5 Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, erhält folgende Fassung:
„2. Das Budget, dem ein erläuternder Bericht beiliegt, wird zusammen mit dem Prüfbericht des Kontrollorgans dem Schulrat übermittelt. Der Schulrat genehmigt das Budget bis spätestens 30. November des Jahres vor dem Bezugsjahr.“
(2) Artikel 5 Absatz 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, ist aufgehoben.