(1) Artikel 34 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, erhält folgende Fassung:
„4. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann jedes Mitglied eines Kontrollorgans Einsicht in alle den Schulbetrieb betreffenden Akte und Unterlagen nehmen und an den Sitzungen des Schulrates, ohne Stimmrecht, teilnehmen.“
(2) Artikel 34 Absatz 6 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 13. Oktober 2017, Nr. 38, erhält folgende Fassung:
„6. Stellt ein Kontrollorgan Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung einer Schule fest, übermittelt es eine Kopie des entsprechenden Protokolls dem zuständigen Schulamt oder der zuständigen Landesdirektion, damit die in seine bzw. ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen getroffen werden können.“