Im Rahmen ihrer didaktischen Autonomie können die Schulen im Dreijahrsplan des Bildungsangebots besondere Bildungsangebote, Methoden und didaktische Projekte, die im Schulsystem etabliert sind, und den vom Schulamt festgelegten Qualitätsstandards entsprechen, vorsehen.
Für den Unterricht in Zusammenhang mit diesen besonderen Bildungsangeboten erstellt das Schulamt eigene Verzeichnisse. Die Eintragung in diese Verzeichnisse erfolgt auf Antrag der interessierten Lehrpersonen, die den vorgesehenen Anforderungen entsprechen, unbefristet angestellt oder in den Landes- bzw. Schulranglisten eingetragen sind, nach Bestehen eines Auswahlverfahren das vom Schulamt oder von einzelnen Schulen durchgeführt wird.