Benutzung der halbautomatischen Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigt die Verwendung des halbautomatischen Defibrillators außerhalb des Krankenhauses in Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien:
1) Die Einrichtungen und öffentlichen sowie privaten Organisationen, die daran interessiert sind, halbautomatische Defibrillatoren zu verwenden, müssen einen entsprechenden Antrag an die Sanitätsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes richten und das hierfür vorgesehene Formblatt ausfüllen, welches vom Landesnotfalldienst bereitgestellt wird.
2) (gestrichen mit Beschluss Nr. 1525 vom 09.12.2014)
3) (gestrichen mit Beschluss Nr. 1525 vom 09.12.2014)
4) Externe Anbieter von Ausbildungen zur Verwendung von halbautomatischen Defibrillatoren (AED) außerhalb des Krankenhauses benötigen eine vom Südtiroler Sanitätsbetrieb bescheinigte Akkreditierung. Im Akkreditierungsantrag müssen die Kriterien berücksichtigt werden, die nachfolgend beschrieben werden.
Mindestvoraussetzungen für die Akkreditierung von Ausbildungsorganisationen zur Abhaltung von Grundkursen für die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit dem externen halbautomatischen Defibrillator (BLSD-Kurse) in der Autonomen Provinz Bozen.
Jene Organisationen, die beabsichtigen, in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol Basisreanimationskurse (BLSD-Kurse) für Laien abzuhalten, müssen, gemäß den nationalen und landesweiten Bestimmungen, beim Südtiroler Sanitätsbetrieb um Akkreditierung ansuchen.
Für die Akkreditierung werden folgende Mindestvoraussetzungen festgelegt:
Struktur- und Materialvoraussetzungen:
- Lehrsaal mit Videoprojektion und PC, mit genügend Platz für die Abhaltung von praktischen Übungen. Alternativ dazu können die Kurse auch bei den anfragenden Organisationen und Vereinen abgehalten werden, sofern diese über eine geeignete Struktur verfügen;
- Übungspuppe/n “Erwachsene” komplett mit Austausch- und Wartungsmaterial;
- AED-Trainer mit Klebeelektroden;
- Beatmungsbeutel;
- Beatmungsmasken;
- Güdel-Kanüle;
- Hygienemittel und Selbstschutzvorrichtungen für die Mund zu Mund Beatmung.
Personelle Ressourcen und Organisation:
- Sekretariat;
- zertifizierte Instruktoren (Verhältnis Instruktoren/Teilnehmer 1:6);
- Inhalte und didaktisches Material in deutscher und italienischer Sprache; Lernerfolgstest als Voraussetzung für die Ermächtigung als AED-Anwender (eine Kopie muss dem Landesnotfalldienst ausgehändigt werden);
- Zertifizierung laut ILCOR-Richtlinien (möglichst ERC/IRC).
Jene Organisationen, welche Kurse anbieten möchten, müssen bei der Anfrage um Akkreditierung, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb den dafür vorgesehenen ausgefüllten Vordruck übermitteln, dem das Organigramm, die Lebensläufe der einzelnen Instruktoren, die Beschreibung des Ausbildungssitzes, die Liste des Ausbildungsmaterials mit Angabe des Ankaufsjahres und der Dokumentation über die erfolgte Wartung und Revision desselben sowie die Lehrinhalte und der Kurskalender, beigelegt sein müssen.
Die eingereichte Dokumentation wird vom Landesnotfalldienst einer genauen Überprüfung unterzogen, am Ende derer die Akkreditierung genehmigt wird oder nicht.
Es wird unterstrichen, dass es sich der Landesnotfalldienst, auch nach erfolgter Akkreditierung vorbehält, im Auftrag des Sanitätsbetriebes Qualitätskontrollen während der Abhaltung der Kurse durchzuführen.
5) Die beim Südtiroler Sanitätsbetrieb akkreditierten Strukturen organisieren und führen, wie in Punkt 4, die Ausbildungen durch.
6) Es wird unterstrichen, dass die Benutzung der halbautomatischen Defibrillatoren außerhalb des Krankenhauses auch dem nicht ärztlichen Sanitätspersonal sowie Laien, die eine spezifische Ausbildung in der Herz-Lungen-Wiederbelebung mit einem halbautomatischen externen Defibrillator (BLS-D) erhalten haben, erlaubt wird. Die Ermächtigung zur Benutzung des Defibrillators wird durch den ärztlichen Leiter des Landesnotfalldienstes nach positiver Beurteilung der Kursinhalte und der Kursergebnisse erteilt.
7) Die Ermächtigung zur Verwendung des halbautomatischen Defibrillators ist auf 24 Monate befristet und kann in den 3 Monaten vor und nach ihrem Ablauf verlängert werden.
8) Beim Landesnotfalldienst liegt eine auf den aktuellen Stand gebrachte Liste der ermächtigten Personen auf, die auf dem Territorium die halbautomatischen Defibrillatoren benutzen dürfen. Zudem muss der Landesnotfalldienst eine Geräteliste mit Angabe des Modells, der „ID“–Nummer, des Standorts der Geräte und der Verantwortlichen für ihre Wartung erstellen sowie die Eingaben aktualisieren.
9) Die Benutzereinrichtung zeichnet für die Gesetzmäßigkeit der Geräte, ihre Funktionstüchtigkeit, ihre Wartung und ihre ständige Überprüfung verantwortlich.
10) Der zuständige Dienst für Medizintechnik ist befugt, Kontrollen in Bezug auf die Wartung sowie die Funktionstüchtigkeit der Geräte durchzuführen.
11) Jede mittels halbautomatischem Defibrillator durchgeführte Defibrillation muss umgehend dem Landesnotfalldienst mitgeteilt werden. Der Vorgang der Defibrillation muss dokumentiert und in Papierform oder elektronisch an den Landesnotfalldienst weitergeleitet werden.
Beschreibung der Kurse:
Kurs A:
gerichtet an Laien, welche im Besitz einer gültigen „BLS-Zertifizierung“ sind.
Dauer des Kurses: für die freiwilligen Rettungshelferinnen und -helfer entsprechend der Dauer der Kurse für medizinisches Fachpersonal, für alle anderen Laien 3 Stunden
Ablauf des Kurses:
praktische Basisübungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (BLS), theoretischer Unterricht – in Präsenz oder als synchrones bzw. asynchrones Online-Modul – mit dem automatischen externen Defibrillator AED, abschließender Test, der vom Landesnotfalldienst ausgearbeitet wurde.
Bei Nicht-Bestehen muss der vollständige Kurs B nach mindestens einem Monat wiederholt werden.
Kurs B:
gerichtet an Laien, welche nicht im Besitz einer gültigen „BLS- Zertifizierung“ sind.
Dauer des Kurses: für die freiwilligen Rettungshelferinnen und -helfer entsprechend der Dauer der Kurse für medizinisches Fachpersonal, für alle anderen Laien 5 Stunden
Ablauf des Kurses:
theoretischer Unterricht – in Präsenz oder als synchrones bzw. asynchrones Online-Modul – und praktische Basisübungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (BLS), theoretischer Unterricht – in Präsenz oder als synchrones bzw. asynchrones Online-Modul – und praktische Übungen mit dem automatischen externen Defibrillator AED, abschließender Test, der vom Landesnotfalldienst ausgearbeitet wurde.
Bei Nicht-Bestehen muss der vollständige Kurs B nach mindestens einem Monat wiederholt werden.