An den deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen gelten folgende Kriterien und Richtlinien:
1. Die Schulen können im Rahmen ihrer Autonomie didaktische Projekte zum wirksameren Erlernen der zweiten Sprache und der anderen Sprachen des Schulcurriculums durchführen.
2. Im Rahmen der Durchführung dieser Projekte sorgen die Schulen gleichzeitig auch für die Festigung der muttersprachlichen Kompetenzen, um die Effizienz des Erlernens weiterer Sprachen zu steigern.
3. Alle Sprachprojekte sind in ihrer Planung, Organisation und konkreten Umsetzung konstituierende Bestandteile des Schulprogramms. Sie können auch mehrjährig angelegt sein.
4. Die eventuelle Erhöhung der jährlichen Unterrichtszeit in einem oder mehreren Sprachfächern für die Durchführung von Sprachprojekten darf nicht zu einer Kürzung der jährlichen Stundenkontingente in den anderen Sprachfächern führen. Teamunterricht ist nur beim Vorhandensein der verfügbaren Personalressourcen erlaubt.
5. Für jene Unterrichtsvorhaben, die Sprache und Fachinhalte mit der CLIL-Methodik zusammenführen (Content and Language Integrated Learning – eine Methode, bei welcher „eine andere Sprache für die Vermittlung und das Lernen von Sachfächern und von Sprache mit dem Ziel eingesetzt wird, sowohl die Beherrschung des Sachfachs als auch der Sprache im Hinblick auf vorab festgelegte Ziele zu fördern."1)), gelten folgende Kriterien:
a) Sie können Teile des Programms von maximal zwei Sachfächern betreffen und werden mit dem in der Muttersprache vermittelten Fachunterricht abgestimmt.
b) Sie können auch von mehrjähriger Dauer sein und dürfen, unabhängig von ihrer Gesamtdauer, nicht mehr als 50% des jährlichen Gesamtstundenkontingentes des ausgewählten Faches betreffen.
c) Die beteiligten Lehrpersonen müssen nachweislich über fachliche, sprachliche (Muttersprache oder Sprachkompetenz auf Niveau C1 des GER für Projekte in Italienisch; Sprachkompetenz auf Mindestniveau C1 des GER für Projekte in den Fremdsprachen für die Mittel- und Oberschule; Niveau B2 für die Grundschule) und sprachdidaktische Kompetenzen verfügen.
Die Landesregierung schreibt geeignete Vorbereitungskurse für am CLIL-Unterricht interessierte Lehrpersonen aus. In derselben Maßnahme wird festgelegt, in welcher Form die geforderten beruflichen Kompetenzen für den CLIL-Unterricht überprüft und bescheinigt werden.
6. Die periodische und die Jahresbewertung der Lernergebnisse und Kompetenzen erfolgt am Ende eines jeden Bewertungsabschnittes unter Beachtung folgender Kriterien:
• Bei Projekten, die von Lehrpersonen durchgeführt werden, die nicht Teil des Klassenrates sind (Lehrpersonen derselben oder einer anderen Schule), steht der Fachlehrperson, die dem Stellenplan der Schule angehört, die Bewertung zu. Dafür bedient sich die Lehrperson auch der Bewertungselemente und der Bewertungsbeiträge der anderen am Projekt beteiligten Lehrpersonen.
• Bei Projekten, die von Fach- und Sprachlehrpersonen desselben Klassenrates durchgeführt werden, bewertet jede Lehrperson die Lernfortschritte und den Erwerb der Kompetenzen im eigenen Fach.
• In beiden Fällen überprüft die Fachlehrperson (die dem Stellenplan der Schule angehört und Mitglied des Klassenrates ist) bei ihrer Bewertung, ob die Schülerinnen und Schüler jene Kompetenzen, die sie auf der Grundlage der in einer anderen Sprache behandelten Inhalte erworben haben, auch in der Muttersprache abgesichert sind.
7. Die Bestätigung und die Fortführung der Sprachprojekte setzt die jährliche positive Bewertung der Ergebnisse durch die Schule voraus. Die Ergebnisse der Selbstevaluation werden dem Lehrerkollegium und dem Elternrat zur Kenntnis gebracht und sind öffentlich zugänglich.
8. Die kollektivvertraglichen Verpflichtungen der Lehrpersonen sowie die verfügbaren finanziellen und personellen Mittel der Schule bilden den Rahmen für die Planung und Durchführung der Projekte.