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die Sonderförderaktion für den Abbau und die Entsorgung von Asbestobjekten, genehmigt mit eigenem Beschluss Nr. 194 vom 06.02.2012, gilt rückwirkend zum 01.01.2012 für alle Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus