…omissis…
bei Lehrverhältnissen laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a), „Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms“, des Landesgesetzes vom 4. Juli 2012, Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“, muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin mit der Vereinheitlichten Pflichtmeldung der Arbeitsverhältnisse über ProNotel 2 auch die Daten bezüglich der im Lehrvertrag vereinbarten Unterrichtssprache der Berufsschule übermitteln.
Der Beschluss tritt am 10. Januar 2013 in Kraft.
Aus technischen Gründen ist die Meldung der Daten bezüglich der im Lehrvertrag vereinbarten Unterrichtssprache der Berufsschule über ProNotel2 ab 19.00 Uhr des 10. Januar 2013 möglich.