Den Eltern steht für ihre Kinder mit Beeinträchtigungen bereits ein Netz von Diensten zur Diagnostik, Beratung, Behandlung und Rehabilitation zur Verfügung.
Dieses bestehende (vorrangig klinische) Dienstangebot soll nun ergänzt werden durch ein soziales, aufsuchendes Beratungsangebot, das die Familie begleitet und die pädagogische Frühförderung der Kinder mit Beeinträchtigungen zum Ziel hat.
Die Zielsetzung des Dienstes ist nur dann zu erreichen, wenn sich die Leistung einreiht in das Gesamtspektrum der bestehenden Angebote zur Frühförderung der Kinder mit Beeinträchtigung sowie Begleitung derer Familien.
Im Folgenden das bestehende Netz von Diensten, in das sich das neue Angebot einfügt:
- Abteilung für Neonatologie und Neugeborenenintensivstation
- Abteilungen der Rehabilitation/Kinderrehabilitation
- Abteilungen der Pädiatrie
- Dienst für Neurologie und Rehabilitation im Entwicklungsalter
- Psychologische Dienste
- Kinderbasisärzte
- Private Selbstvertretungsorganisationen und Selbsthilfe
- Sozialdienste (Sozialsprengel, Dienste für Kleinkinder)
- Dienst zur Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
- Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Grundschulen)
- Fachambulanzen für psychosoziale Gesundheit im Kindes- und Jugendalter
- Überbetrieblicher Dienst für Hörschädigung
- und weitere spezialisierte Sanitäts- und Sozialdienste
Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdiensten (Dienst für Neurologie und Rehabilitation im Entwicklungsalter, Psychologische Dienste, Abteilung für Neonatologie, Rehabilitationsdienste für Kinder, Pädiatrie,) wird durch ein Abkommen auf territorialer Ebene geregelt.
Die Zusammenarbeit auf Landesebene wird durch die Errichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe gestärkt, die periodisch die Implementierung des Dienstes und die Ausrichtung beobachtet und steuert.