Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In den Sporthallen bedarf es eines Regieraumes mit direkter Sicht in die Halle und, wenn möglich, mit direktem Zugang zu dieser. Er ist mit einem Schaltpult für die 3-Stufenbeleuchtung der Halle, einer Lautsprecheranlage, einer Zeitnahmeanlage und Telefon ausgestattet. Außerdem sollen Anschlüsse für TV-Übertragungen vorgesehen werden.