(1) Direktion und Sekretariat sind laut Anhang A - Tabelle A8 nur dann vorzusehen, wenn sie laut Raumprogramm erforderlich sind.
(2) Die Direktion besteht aus dem Raum für den Direktor oder die Direktorin sowie einem eigenen Raum für den Stellvertreter oder die Stellvertreterin. Die gesamte Nutzfläche dieser Räume beträgt 40,00 m2.
(3) Das Sekretariat muss in zwei oder mehrere, untereinander direkt verbundene Räume aufgeteilt sein: einen eigenen Raum für den Schulsekretär oder die Schulsekretärin und einen oder mehrere Räume für dieSekretariatsassistenten und -assistentinnen sowie für den technischen Assistenten oder die technische Assistentin. Der Raum für den Schulsekretär bzw. die Schulsekretärin hat eine Nutzfläche von 20,00 m2 und der oder die übrigen Räume haben eine Nutzfläche von 15,00 m2 je Personalstelle.
(4) Die Direktion und das Sekretariat sollen eine Raumgruppe bilden und direkt mit dem Eingangsbereich sowie untereinander verbunden sein.
(5) An den Schulstellen und an den Außensektionen ist ein eigener Raum im Ausmaß von 12,00 bis 15,00 m2 für den Schulleiter bzw. die Schulleiterin vorzusehen.
(6) In den Kindergärten ist ein eigener Büroraum vorzusehen, der im Eingangsbereich anzusiedeln ist.