Der Lebensmitteltechnologe/die Lebensmitteltechnologin nimmt in der Landesverwaltung gemäß den allgemeinen Zielvorgaben des/der Vorgesetzten eigenverantwortlich vorwiegend Aufgaben des Freiberufs eines Lebensmitteltechnologen/einer Lebensmitteltechnologin wahr, legt nach wissenschaftlichen Kriterien landwirtschaftliche und verfahrenstechnische Versuche an und leitet sie oder führt phytopathologische, chemische und mikrobiologische Kontrollen und Untersuchungen durch.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums im Fachbereich Lebensmitteltechnologie sowie entsprechende Staatsprüfung
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A