Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin erfüllt gemäß den allgemeinen Vorgaben des/der Vorgesetzten jene Aufgaben, deren Wahrnehmung eine spezielle juristische Berufsausbildung voraussetzt.
1. Aufgaben
1.1 Vertretung vor Gericht
Er/sie
1.2 Gesetzgebung
1.3 Rechtsauskünfte
1.4 Verwaltungsangelegenheiten
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Rechtswissenschaften und Befähigungsnachweis zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A