Der Psychologe/die Psychologin übt eigenverantwortlich gemäß den allgemeinen Zielvorgaben des/der Vorgesetzten, vornehmlich und kontinuierlich, jene Tätigkeiten aus, welche Inhalt des Freiberufs eines Psychologen/einer Psychologin sind.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Psychologie und entsprechende Staatsprüfung
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A