Der/die technische Experte/in im Fernmeldewesen übt die Funktion des technischen Direktors bzw. des Chefingenieurs aus.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Ingenieurwesen der Fachrichtungen Fernmeldetechnik, Elektronik oder Elektrotechnik und entsprechende Staatsprüfung
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A