Der Agronom/die Agronomin nimmt in der Landesverwaltung gemäß den allgemeinen Zielvorgaben des/der Vorgesetzten eigenverantwortlich vorwiegend Aufgaben des Freiberufs eines Agronomen/einer Agronomin wahr, legt nach wissenschaftlichen Kriterien land- und forstwirtschaftliche Versuche an und leitet sie oder führt phytopathologische Kontrollen und Untersuchungen durch.
1. Aufgaben
Er/sie
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in den Bereichen Land- oder Forstwirtschaft sowie entsprechende Staatsprüfung
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A