1. Die gewährte Beihilfe oder der Restbetrag, falls ein Vorschuss ausbezahlt wurde, wird nach Vorlage des entsprechenden Antrages ausgezahlt. Diesem sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Eigenerklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin der jeweiligen Organisation, dass die Tätigkeiten gemäß Beihilfeantrag vollständig oder teilweise durchgeführt wurden;
- ordnungsgemäß quittierte Ausgabenbelege, versehen mit der entsprechenden Aufstellung.
2. Die Ausgabenbelege
a) müssen auf den Namen der Antrag stellenden Organisation lauten;
b) dürfen sich nur auf die Ausgaben beziehen, die im Kostenvoranschlag vorgesehen sind, der mit dem Beihilfeantrag vorgelegt wurde;
c) müssen den Gesamtbetrag der anerkannten Kosten decken.
3. Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter den anerkannten Kosten, wird die Höhe der Beihilfe auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben erneut berechnet, wobei der genehmigte Prozentsatz angewandt wird.