1. Für das Berufsbildungsdiplom oder das Berufsbefähigungszeugnis nach Abschluss einer berufsbezogenen Fachschule werden bei einem dreijährigen Lehrberuf 24 Monate und bei einem vierjährigen Lehrberuf 30 Monate Lehrzeit als Bildungsguthaben anerkannt. Der Lehrling ist vom Berufsschulunterricht befreit.
2. Im Gastgewerbe beträgt die Restlehrzeit nach Abschluss einer berufsbezogenen mindestens dreijährigen Fachschule wegen der häufig saisonalen Arbeitsverhältnisse in jedem Fall nur acht Monate.