1. Für die erfolgreich abgeschlossene dritte Klasse einer berufsbezogenen Oberschule werden sechs bis zwölf Monate Lehrzeit als Bildungsguthaben anerkannt, für die erfolgreich abgeschlossene vierte Klasse zwölf bis achtzehn Monate. Für die verbleibende betriebliche Lehrzeit ist der Lehrling berufsschulpflichtig.