1. Für das Maturadiplom nach dem Abschluss einer berufsbezogenen Oberschule werden bei einem dreijährigen Lehrberuf 24 Monate und bei einem vierjährigen Lehrberuf 30 Monate Lehrzeit als Bildungsguthaben anerkannt. Der Lehrling ist vom Berufsschulunterricht befreit.