1. Für den Bereich Sicherheits- und Vorbeugungsmaßnahmen für das Personal der Seniorenwohnheime wird auf die Empfehlungen der Taskforce verwiesen.
2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Covid-19-Symptomen dürfen auf keinen Fall am Arbeitsplatz erscheinen bzw. müssen bei Auftreten von Symptomen am Arbeitsplatz sofort nach Hause geschickt werden.
3. Es wird angeraten, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig zu testen, wobei das von der Taskforce vorgesehene Verfahren zur Anwendung kommt.
4. Personal, das neu angestellt wird, ist ausgiebig über die allgemeinen geltenden Vorgaben und die Empfehlungen der Taskforce, insbesondere betreffend die fachgerechte Handhabung der Schutzkleidung, die Desinfizierung und die Hygienemaßnahmen zu informieren und zu schulen.
5. Für die Praktikanten und Praktikantinnen, die freiwilligen Zivil- oder Sozialdienst Leistenden sowie für alle anderen in den Seniorenwohnheimen ehrenamtlich Tätigen gelten in Bezug auf die Vorbeugungs- und Sicherheitsmaßnahmen dieselben Regelungen wie für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.