1. Die Maßnahmen zur Unterstützung, Förderung und/oder Begleitung, zum Beispiel durch Supervision, Coaching, Mediation oder Counseling, richten sich an
a) Gruppen oder Teams,
b) Einzelpersonen, die sich in einer besonderen oder schwierigen beruflichen Situation befinden,
c) Führungskräfte,
d) Personen auf Arbeitssuche oder mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt,
e) Einzelpersonen im Rahmen von Lehrgängen zur Qualifizierung, zur Kompetenzsteigerung oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.
2. Insbesondere kann eine Unterstützung, Förderung und/oder Begleitung in folgenden Fällen vorgesehen werden:
a) zur Bewältigung von größeren und längerfristigen Problemen in der Beziehung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zueinander und/oder zu den Kunden,
b) zur Begleitung neuer oder neu zusammengesetzter Arbeitsteams,
c) zur Vorbereitung von Arbeitsteams oder Berufsgruppen auf neue Aufgaben und Zuständigkeiten,
d) zur Unterstützung im speziellen beruflichen Zuständigkeitsbereich,
e) zum Erst- oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt,
f) zur Unterstützung der Kompetenzsteigerung oder beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit,
g) zur Begleitung von Entwicklungsprozessen.