1. Die Dozenten- und Referententätigkeit besteht in der Vermittlung von Wissen und in der Unterstützung bei der Entwicklung von Fertigkeiten und Kompetenzen und erfordert eine eigene methodologisch-didaktische Vorbereitung.
2. Die Dozenten- und Referentenleistung beinhaltet in der Regel die inhaltliche Planung, die Entwicklung und die Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsinitiativen in Form von Kursen, Lehrgängen, Seminaren, Workshops, Trainings, praktischen Schulungen, Vorträgen im Rahmen von Tagungen, Kongressen und Ähnlichem sowie die Bereitstellung von dazugehörigem Material.