(1) Wenn wilde Tiere an der Veranstaltung teilnehmen oder auch nur darin gezeigt werden, müssen sie in durchgehend geschlossenen, vom Publikum gut abgetrennten Käfigen oder eigenen Behältern gehalten werden.
(2) Es muss gewährleistet sein, dass die Verbindungsteile für die Käfigelemente solide gebaut, funktionell und einfach zu handhaben sind. Der Käfig muss zwei Ausgänge haben, einer für die Tiere, der andere, als Doppeltür ausgelegt, für die Dompteure.
(3) Die Käfige mit den Tieren dürfen keinesfalls in der Nähe der Ausgänge für das Publikum aufgestellt werden.