1. In Absprache mit der betreuten Person wählt der verschreibende Facharzt/die verschreibende Fachärztin das optimale Medizinprodukt samt entsprechender Anwendung (kontinuierlich/periodisch), Gebrauchsanweisung, Ausschlussgründen, Nebenwirkungen und Gebrauchsdauer. Er oder sie berücksichtigt dabei den Grundsatz der Angemessenheit der Verschreibung und die Anleitungen des technischen Dokuments über die neuen Instrumente zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung, erstellt von der vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ernannten technischen Arbeitsgruppe „Diabetes und Technologie“.