1. Medizinprodukte zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung werden ausschließlich von Ärztinnen und Ärzten des Dienstes für Diabetologie oder des Dienstes für Kinderdiabetologie verschrieben.
2. Dabei handelt es sich um das Real-Time- Continuous-Glucose-Monitoring-System (CGM), mit Nadelsensor oder implantierbar, sowie das Flash-Glucose-Monitoring-System (FGM).
3. Wurde das FGM oder CGM-System verschrieben, so muss auch die Lieferung von Reagenzstreifen unter Einhaltung der auf die von Anlage 2 vorgesehenen Höchstmengen gewährleistet werden.