3.1 Die Beitragsanträge für Investitionen und Mieten müssen beim Landesamt für Arbeitsmarktbeobachtung bis zum 15. November des Jahres eingereicht werden, das jenem vorangeht, in dem die Investitionen getätigt werden und die Mieten fällig sind. Unvollständige und nicht innerhalb der festgesetzten Fristen vervollständigte Anträge werden von Amts wegen archiviert.
3.2 Die Beitragsanträge sind auf den bereitgestellten Vordrucken abzufassen und mit Stempelmarke versehen beim Landesamt für Arbeitsmarktbeobachtung einzureichen.
3.3 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a. Beschreibung der Investitionen und der Mieten,
b. Kostenplanung,
c. Erklärung, dass für die Ausgaben keine andere Förderung beantragt wurde bzw. wird,
d. eventuelle andere vom Amt angeforderte Unterlagen.