1. Die Südtiroler Landesverwaltung verpflichtet sich, diese Bestimmung zu veröffentlichen; sie verpflichtet außerdem ihre Führungskräfte, für ihre Einhaltung und Verbreitung zu sorgen. Zu diesem Zweck sorgt die Südtiroler Landesverwaltung dafür:
a. den Landesbediensteten den Namen, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, den Ort und die Sprechstunden der Vertrauensperson mitzuteilen;
b. Weiterbildungs- und Präventionsprojekte zu den Thematiken dieser Maßnahmen zu organisieren, mit besonderem Augenmerk auf die Weiterbildung der Führungskräfte, welche die Aufgabe haben, eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu fördern.