Gemäß den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 586/2014, Nr. 1382/2016 und Nr. 887/2016 wird der Rahmen für die Berechnung der variablen Quote der Gebühr von folgenden Kostenpunkten vorgegeben:
1) KOSTEN
a) Personalspesen
b) Betriebschemikalien
c) Energie
d) Instandhaltung:
- ordentliche
- unvorhergesehene/außerordentliche
e) Entsorgung der Rückstände
f) Aufträge an Dritte
g) Chemische Analyse und Kontrolle
h) Studien und Beratungen
i) Versicherungen
j) Andere Betriebskosten
k) Büromaterial
l) Telefon/Postspesen
m) Werbung und Veranstaltungen
n) Mieten und Reinigungsdienst
o) Deponiesteuer auf Schlacken und andere Abfälle
p) UTIF – Gebühr
q) Standortgemeindeentschädigung
r) Entschädigung für Transporte und Umladestationen
s) Andere Kosten:
- Gebühr zugunsten der Provinz
- Abschreibungen
- Generalspesen
2) EINNAHMEN
a) Interne Einnahmen (Einnahme für die Entsorgung des Rechengutes der Eco Center);
b) Einnahmen aus der Müllverwertung (t):
- Einnahmen aus der Behandlung von Hausmüll - Herkunft Südtirol
- Einnahmen aus der Behandlung von Sondermüll - Herkunft Südtirol
- Einnahmen aus der Behandlung von Hausmüll - Herkunft außerhalb von Südtirol
- Einnahmen aus der Behandlung von Sondermüll - Herkunft außerhalb von Südtirol
c) Einnahmen aus Stromverkauf
d) Einnahmen aus Wärmeverkauf
e) Einnahmen aus dem geförderten Stromverkauf
f) Einnahmen aus Verkauf von eisenhaltigem Material
g) Einnahmen aus öffentlichen Beiträgen
h) Andere Einnahmen (inklusive jene aus der Verwertung von Edelmetallen aus den Verbrennungsschlacken)