Für die Führung der Umladestationen der Bezirksgemeinschaften werden die effektiven durchschnittlichen Betriebskosten, wie in den Umladestationen erhoben, angewandt.
Die Landesagentur für Umwelt -und Klimaschutz legt die Durchschnittskosten fest. Die Bestimmung wird mindestens einmal alle 5 Jahre oder bei Notwenigkeit erfolgen.
Für die ersten 5 Jahre werden Kosten im Ausmaß von 7 €/ton angenommen, die im Rahmen des technischen Tisches vom 2013 festgelegt wurden. Für die bewirtschaftete Abfallmenge ist dabei jene die im Jahre 2018 erzeugt wurde zu berücksichtigen.