Gemeinden und Bezirksgemeinschaften liegen unterschiedlich weit von den Umladestationen und der thermischen Müllverwertungsanlage in Bozen entfernt. Daraus resultieren für die Gemeinden Transportkosten in unterschiedlicher Höhe. Die Transportkosten werden vom Betreiber der thermischen Müllverwertungsanlage in den Entsorgungstarif zusätzlich eingerechnet. Hierfür wird die Entfernung zwischen dem Rathaus der jeweiligen Gemeinden und der entsprechenden Umladestation oder der thermischen Müllverwertungsanlage - je nach Bestimmungsort der Abfälle - verwendet, wobei der errechnete Wert auf den km gerundet wird.
Zur Berechnung der Transportkosten wird ein Container von 28 t Last (maximal anlieferbares Gewicht je Transport) angenommen.
Bei den Transporten von den Umladestationen zur thermischen Müllverwertungsanlage Bozen werden die tatsächlichen Entfernungen zwischen den Anlagen, gerundet auf den km, angewandt.
Die Transporte von der Standortgemeinden zur Umladestationen bzw. zur thermischen Müllverwertungsanlage sind von diesem Ausgleich ausgeschlossen.
Um die Vergütung der oben definierten Kosten zu berechnen, werden Durchschnittskosten herangezogen, die von der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz festgelegt werden. Die Überprüfung dieser Durchschnittskosten erfolgt mindestens einmal alle 5 Jahre oder bei Notwendigkeit. Für die ersten 5 Jahre werden die Kosten im Ausmaß von 0,17 €/t km angewandt, die im Rahmen des technischen Tisches vom 2013 festgelegt wurden. Dabei ist die im Jahre 2018 erzeugte Abfallmenge zu berücksichtigen.