1. Die Beitragsanträge müssen auf einem eigenen, vom Landesamt für Energie und Klimaschutz bereitgestellten telematischen Formblatt verfasst und samt den erforderlichen Unterlagen per zertifizierter elektronischer Post (PEC) gemäß den geltenden Bestimmungen vor Beginn der Arbeiten, mit Ausnahme der Anträge für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Stromanschlüssen nach Naturkatastrophen, an folgende PEC-Adresse übermittelt werden: energie.energia@pec.prov.bz.it.
2. Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
3. Im Beitragsantrag müssen die Nummer und das Datum der elektronischen Stempelmarke in der gesetzlich vorgesehenen Höhe angeführt sein. Der Antragsteller muss erklären, dass die Stempelmarke ausschließlich für dieses Verwaltungsverfahren verwendet wird.
4. Den Beitragsanträgen ist ein technischer Bericht mit folgenden Angaben beizulegen:
a) Beschreibung des Bauvorhabens mit Angabe der Art der Leitungen und der jeweiligen Längen, der Umspannkabinen und der Transformatoren,
b) Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 und Mappenauszug mit eingezeichneter Anlage,
c) Kostenvoranschlag für Materialien und Arbeiten, gemäß der geltenden Preisliste der Landesabteilungen Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Landesagentur für Umwelt, mittlerweile als Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz bezeichnet.
5. Für Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, muss ein Zeitplan mit den jährlich anfallenden Kosten beigelegt werden.
6. Unvollständige Anträge sind innerhalb von 30 Tagen ab Aufforderung des Amtes zu vervollständigen. Anderenfalls werden sie abgewiesen und archiviert.
7. Anträge auf mit Mehrkosten verbundene Änderungen in Zusammenhang mit bereits vorgelegten Beitragsanträgen müssen vor Baubeginn und vor der Gewährung des Beitrags für den ursprünglichen Antrag beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden, und zwar versehen mit der entsprechenden Stempelmarke in der gesetzlich vorgesehenen Höhe.