(1) Die Führungsstruktur Amt für Infrastrukturen der Telekommunikation laut Punkt 34.3 der Abteilung 34. Innovation, Forschung und Universität der Anlage 1 wird direkt dem Ressort Gesundheit, Breitband und Genossenschaften zugeordnet. Unter der besagen Abteilung wird der Punkt 34.3 gestrichen.
(2) Die Führungsstruktur Abteilung Museen unter Ziffer 42. des Ressorts Tiefbau, Verkehrsnetz und Mobilität wird dem Ressort Europa, Sport, Innovation und Forschung mit den dort beschriebenen Aufgaben zugeordnet. Unter dem Ressort Tiefbau, Verkehrsnetz und Mobilität wird die Ziffer 42. gestrichen.
(3) Dem Ressort Europa, Sport, Innovation und Forschung wird direkt die Führungsstruktur Amt für Sport des Ressorts Gesundheit, Breitband und Genossenschaften der Anlage 1 mit den dort beschriebenen Aufgaben zugeordnet. Unter letzterem Ressort wird das besagte Amt gestrichen.
(4) Die Führungsstruktur Abteilung Wirtschaft unter Ziffer 35. des Ressorts Europa, Sport, Innovation und Forschung der Anlage 1 wird mit den dort beschriebenen Aufgaben dem Ressort Deutsche Kultur, Bildungsförderung, Handel und Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Arbeit sowie Integration derselben Anlage zugeordnet. Davon ausgenommen ist die Führungsstruktur „Funktionsbereich Tourismus“, welche mit den entsprechenden Aufgaben direkt dem Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus und Bevölkerungsschutz zugeordnet wird. Unter dem Ressort Europa, Sport, Innovation und Forschung wird die Ziffer 35. gestrichen.
(5) Bei der Abteilung Wirtschaft laut Ziffer 35 der Anlage A werden die Aufgaben „Tourismus“, „Alpinwesen und Skipisten“, „Tourismusförderung“, „Reisebüros, touristische Berufe“ und „Gastgewerbe“ gestrichen.
(6) Beim Ressort Europa, Sport, Innovation und Forschung wird zudem in der Anlage 1 folgender Punkt eingefügt:
„Betrieb Landesmuseen“.