(1) Das Ressort Wirtschaft, Innovation und Europa der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Europa, Sport, Innovation und Forschung“.
(2) Das Ressort Italienische Kultur, Wohnungsbau, Hochbau und Vermögen der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Italienische Kultur, Umwelt und Energie“.
(3) Das Ressort Raumentwicklung, Umwelt und Energie der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege“.
(4) Das Ressort Bildungsförderung, Deutsche Kultur und Integration der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Deutsche Kultur, Bildungsförderung, Handel und Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Arbeit sowie Integration“.
(5) Das Ressort Familie und Informatik der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau“.
(6) Das „Ressort Denkmalpflege, Museen, Verkehrsnetz und Mobilität“ der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Tiefbau, Verkehrsnetz und Mobilität“.
(7) Das „Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden“ der Anlage 1 erhält die Bezeichnung „Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus und Bevölkerungsschutz“.
(8) Das „Ressort Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit“ erhält die Bezeichnung „Ressort Gesundheit, Breitband und Genossenschaften“.
(9) Es wird das „Ressort Hochbau, Grundbuch, Kataster und Vermögen“ errichtet.