1. Für den Umbau von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung sind folgende Fixbeträge zugelassen:
a) Seniorenwohnheime: pro Bett 126.000 Euro,
b) betreute Wohnformen für Senioren und Seniorenwohnungen für begleitetes und betreutes Wohnen und betreutes Wohnen plus für Seniorinnen und Senioren:
1) pro Bett 75.000 Euro oder pro Wohnung 86.000 Euro,
2) Gemeinschaftsraum oder Gemeinschaftsküche: 39.000 Euro,
c) Tagespflegeheim: pro Platz 50.000 Euro,
d) Außenstellen der Tagesstätten der Hauspflege: 157.000 Euro,
e) Räumlichkeiten für Seniorenklubs: 157.000 Euro.
2. Der vollständige Umbau von Seniorenwohnheimen, welche nicht als Seniorenwohnheim oder stationäre sozio-sanitäre Einrichtung genutzt wurden, gilt im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 als Neubau.