(1) Die Verpflegung der Kinder ist gesund, frisch, altersgemäß, ausgewogen, schmackhaft und abwechslungsreich.
(2) Die Verpflegung orientiert sich an aktuellen Ernährungsstandards, berücksichtigt unterschiedliche medizinisch attestierte Ernährungsbedürfnisse und setzt sich vorwiegend aus Lebensmitteln aus der Umgebung zusammen.