(1) Der vorliegende Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2016 bis zum 31. Dezember 2018 und regelt den Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag (GSKV) und den Erhöhungen für das Landespersonal im selben Zeitraum. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind ab den in den einzelnen Vertragsbestimmungen angegebenen Fälligkeiten wirksam.