Im Zusammenhang mit der Ausführung der in diesem Auflagenheft angeführten Tätigkeiten, ist der Konzessionsinhaber verpflichtet, sich an alle in diesem Bereich geltenden Bestimmungen zu halten. Bis auf Widerruf gelten die Ausnahmeregelungen, die vor Inkrafttreten dieses Auflagenheftes von anderen in diesem Bereich zuständigen Organen gewährt oder ermächtigt worden sind.
Alle Bauten und Anlagen müssen nach dem Stand der Technik instand gehalten werden, so dass deren Funktionsfähigkeit, Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Sicherheit gewährleistet sind.