Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Juni 1994, Nr. 23
Verordnung über die Bestimmungen des verwaltungszweigübergreifenden Tarifabkommens für das Personal der Autonomen Provinz Bozen, der von dieser abhängigen Körperschaften, der Bezirksgemeinschaften und der Südtiroler Gemeinden für den Dreijahreszeitraum 1994 - 1996
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