Durchführungsverordnung über die Teilnahme von Landesbediensteten an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
(kundgemacht im A.Bl. vom 5. Mai 1987, Nr. 20; findet laut Art. 35 des Bereichsvertrages für das Landespersonal vom 4. Juli 2002, keine Anwendung mehr)