Wohlergehen ist die Voraussetzung für eine positive Entwicklung. Aufgabe von Kindergärten ist es daher auch, sich um jene Kinder zu kümmern, deren Wohl ernsthaft gefährdet ist, und sie vor weiteren Gefährdungen zu schützen. Es ist davon auszugehen, dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte bezüglich einer Vernachlässigung des Kindes vorliegen oder das Kind körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt ist.
Zu den Gefährdungsszenarios zählen auch Familiensituationen, die das Kindeswohl indirekt gefährden (z. B. häusliche Gewalt, Suchtprobleme oder psychische Erkrankung eines Elternteils sowie eine Ablehnung von Hilfsangeboten durch die Eltern bei Anzeichen schwerwiegender Entwicklungsprobleme).
Erkennen und Abwenden akuter Kindeswohlgefährdungen sind eine komplexe Thematik, mit der verschiedene Stellen befasst sind. Zu diesen gehören insbesondere Kindergärten, Schulen, Ärzte, Fachdienste, Sozialsprengel, aber auch Polizei und Gericht, wobei sich die Aufgaben zum Teil überschneiden. Gemeinsames Ziel ist es, auf einvernehmliche Weise zusammen mit den Eltern eine die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen. Dies erfordert ein enges Zusammenwirken unter Beachtung der vorrangigen Elternverantwortung.
Kindergärten können Unterstützung durch folgende Angebote und Maßnahmen bieten:
offenes und wertschätzendes Ansprechen besonderer Bedürfnisse des Kindes (z. B. Entwicklungsauffälligkeiten), auch schon im Aufnahmeverfahren
frühzeitiges Erkennen von ersten Gefährdungsanzeichen
Ermöglichung und Erleichterung des Zugangs zu weiterführender Klärung und zu Unterstützungsangeboten für die betroffenen Kinder und ihren Familien
Verfügbarkeit als Ansprech- und Kooperationspartner für alle Beteiligten (Eltern, Kind, Fachdienste)
Zugleich erfahren Kindergärten selbst Unterstützung durch die Beratungsdienste des Schulamtes, die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften oder die Fachdienste des Sanitätsbetriebs, die sie zur Klärung der folgenden Punkte jederzeit beiziehen können:
Präventionsangebote für Kinder und Familien
Bewerten und Deuten erkannter Gefährdungsanzeichen und deren Abklärung
Vorbereitung der Gespräche mit den Eltern
Teilnahme an Hilfekonferenzen mit Einwilligung der Eltern
Beratung bei etwaigen Interventionen gegen den Elternwillen zum Schutz des Kindes
Interessenabwägung für die Entscheidung, einen akuten, nicht anders abwendbaren Gefährdungsfall dem Sozialdienst bekannt zu geben
Management von Familienkrisensituationen
Eine sorgfältige Falldokumentation ist sinnvoll. Sie erweist sich als unerlässlich für den Fall, dass Eltern gerichtliche Schritte anstrengen. Die Dokumentation macht alle wichtigen Vorgehensweisen transparent und nachvollziehbar (Protokollierung aller Gespräche, Vermerk über die Interessenabwägung und die Meldung des Gefährdungsfalls).