Mit Artikel 10 Absatz 1, Buchstabe a) des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 4. Dezember 2019 wurde der Fonds für die allgemeine Produktivität des Personals der Landesverwaltung für das Jahr 2019 um 7.204.261,54 Euro erhöht.
Mit Beschluss der Landesregierung vom 11.02.2020, Nr. 84 wurden die Richtlinien für den Bereichsvertrag betreffend die Verteilung der Leistungsprämien an das Landespersonal erlassen. Mit diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der zusätzliche Fonds für Leistungsprämien anteilsmäßig zu 42 Prozent für die Zahlung der Grundprämie und zu 58 Prozent für die Auszahlung der Zusatzprämie aufzuteilen ist. Demzufolge sind die im Bereichsvertrag vom 4. Juli 2002 angeführten Grundbeträge entsprechend zu erhöhen unter Einhaltung der restlichen Bestimmungen des Artikels 9 des Bereichsvertrags vom 4. Juli 2002. Für das nach Schuljahren bewertete Personal wird der erhöhte Fonds für acht Monate im Rahmen der Bewertung des Schuljahres 2018/2019 und für vier Monate im Rahmen der Bewertung des Schuljahres 2019/2020 verteilt; die Bestimmung gemäß Artikel 36 des Bereichsvertrags vom 27. Juni 2013 bleibt aufrecht.
Mit Dekret des Generaldirektors Nr. 2487/2020 wurden Walter Rier und Albrecht Matzneller als Mitglieder der öffentlichen Delegation für den Bereichsvertrag ernannt.
All dies vorausgeschickt, wird folgender Bereichsvertrag abschlossen