Unterzeichnet am 24. August 2023 aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 25. Juli 2023, n. 618.
Vorspann
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2022, Nr. 765 die Richtlinien für die Verhandlung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für die Führungskräfte für den Dreijahreszeitraum 2020-2022 genehmigt.
Nach Inkrafttreten des Landesgesetzes vom 21. Juli 2022, Nr. 6 hat es sich als notwendig erwiesen, die rechtliche und besoldungsrechtliche Behandlung der Führungskräfte auch auf kollektivvertraglicher Ebene zu regeln.
Die in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen sind das Ergebnis ausführlicher Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der öffentlichen Delegation; sie setzen ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Autonomie und der Rolle der im öffentlichen Dienst stehenden Führungskräfte, die sich mit Kompetenz den aktuellen und künftigen Herausforderungen stellen, im Dienst der Bürgerinnen und Bürger.
In diesem Sinne wurden die operativen und funktionalen Bedürfnisse der Organisationseinheiten und die Flexibilität der Führungstätigkeit mit dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Führungskraft zur Umsetzung der Ziele in Einklang gebracht. Weiters wurden spezifische Maßnahmen eingeführt, die den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Privatleben und Führungstätigkeit gewährleisten, unter Berücksichtigung von Umständen, die besondere Beachtung erfordern, insbesondere im Sinne einer ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen unter den Führungskräften.
Letztendlich ist es gerade die Kompetenz der Führungskräfte, die die Qualität, Professionalität und Innovationsfähigkeit einer öffentlichen Verwaltung prägt.
Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien diesen Kollektivvertrag.