(1) Im italienischen Wortlaut von Artikel 29 Absatz 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. Jänner 2011, Nr. 2, wird nach dem Wort “genitori“ das Wort “maggiorenni“ eingefügt.
(2) Im deutschen Wortlaut von Artikel 29 Absatz 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. Jänner 2011, Nr. 2, wird vor dem Wort „Elternteil“ das Wort „volljähriger“ eingefügt.