Wettbewerb „Preis für Arbeitsintegration“
Betriebe, die sich besonders um die Anstellung von Menschen mit Behinderung und für deren Behandlung im Betrieb bemühen, verdienen eine öffentliche Anerkennung. Aus diesem Grund wurde der „Preis für Arbeitsintegration“ eingerichtet.
1. Private Betriebe, die mindestens eine Person mit Behinderung beschäftigen, können sich um die Vergabe des Preises bewerben.
2. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Betriebe das dafür vorgesehene Gesuch innerhalb 30. Juni 2013 einreichen.
3. Der Preis von höchstens 6.000,00 Euro wird dem verdienstvollsten Betrieb verliehen.
4. Die Wahl der Gewinnerfirma erfolgt aufgrund der Bewertung eines dafür vorgesehenen Komitees.
5. Das Komitee wird vom Direktor der Abteilung Arbeit ernannt, der ihm auch vorsitzt. Das Komitee setzt sich zusammen aus:
a) einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Vereinigungen für Menschen mit Behinderung;
b) einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Arbeitgeberverbände;
c) einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Gewerkschaften;
d) einer Fachkraft für die Arbeitsintegration.
6. Die Mitglieder des Komitees laut Punkt b) und c) werden aus den Mitgliedern der Landesarbeitskommission ausgewählt.
7. Das Komitee muss auf der Grundlage des ethnischen Proporzes zusammengesetzt werden.
8. Für die Ernennung der Gewinnerfirma und die Bestimmung der Höhe der Prämie, muss das Komitee folgende Kriterien berücksichtigen:
- festgestellte Bereitschaft des Betriebes zur Einstellung von Menschen mit Behinderung;
- Förderung von innovativen Projekten zu Gunsten von Menschen mit Behinderung;
- beispielgebende Lösungen für andere Betriebe.
9. Das Komitee kann eventuell auch einen Lokalaugenschein im Betrieb durchführen.
10. Die Verleihung des „Preises für die Arbeitsintegration“ erfolgt anlässlich des Europäischen Tages für Menschen mit Behinderung.
11. Der Arbeitsservice führt Kontrollen zu den vom Gewinner des Wettbewerbes in der Anfrage abgegebenen Erklärungen durch und überprüft die Unterlagen.