1. Folgende freie Tage sind vorgesehen:
- alle Sonntage,
- alle gesetzlich anerkannten Feiertage,
- Ferien zu Allerheiligen: die gesamte Woche, in die Allerheiligen fällt. Fällt Allerheiligen auf den Sonntag, so ist die darauf folgende Woche frei.
- Weihnachtsferien: Diese beginnen am 24. Dezember und enden am 6. Jänner, wenn dieser auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, ansonsten am darauf folgenden Sonntag,
- Winterferien: die gesamte Woche, in die der Aschermittwoch fällt,
- Osterferien: von Gründonnerstag bis einschließlich Dienstag nach Ostern,
- Fenstertage: In den Schulen mit Fünftagewoche ist der nachfolgende Freitag unterrichtsfrei, wenn ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt. In den Schulen mit Sechstagewoche ist der nachfolgende Samstag unterrichtsfrei, wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt.