Beschluss vom 19. Juni 2006, Nr. 2215
Ermächtigung des Direktors der Abteilung Denkmalpflege zur Genehmigung und Durchführung von Aufhebungen und Nichtübertragungen der Denkmalschutzbindung bei kleinen Flächen (bis 25 qm Fläche) (abgeändert mit Beschluss Nr. 463 vom 02.05.2017)
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