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1.- Die Anlage A, welche integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ist genehmigt. Sie enthält die Fachlaureate und die Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zum Unterricht an Mittel- und Oberschulen staatlicher Art in Bezug auf jene Wettbewerbsklassen gemäß Ministerialdekret vom 30. Jänner 1998, Nr. 39, i.g.F., die nur in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol bestehen.
2.- Um in den oben genannten Wettbewerbsklassen unterrichten zu können, müssen die Lehrpersonen außerdem die Zugangsvoraussetzungen laut Artikel 19 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, und laut Artikel 12 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 10. Februar 1983, Nr. 89, besitzen.
3.- Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
4.- Der eigene Beschluss Nr. 3623 vom 11. Oktober 2004 ist widerrufen.