…omissis…
a) Die Einhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes mittels ATM (Automatic Teller Machine) und Internet-Banking zu ermächtigen;
b) Den Automobile Club d'Italia, dem das Land die Gebarung der Kraftfahrzeugsteuer anvertraut hat, zu ermächtigen, den Einhebedienst über die ATM-Schalter und das Internet-Banking mit den Kreditinstituten, die sich zur Verfügung stellen, soweit sie im Besitz der notwendigen Technologie sind, zu aktivieren;
c) Festzustellen, dass die Kosten für genannten Dienst sich auf 2,20 Euro je Einhebeoperation belaufen und dass für die mittels ATM-Kreislauf (automatische Schalter und mit Angestelltem) und Internet-Banking durchgeführten Zahlungen der Kraftfahrzeugsteuer des Landes die Kosten je Einhebeoperation für einen Betrag von 1,55 Euro zu Lasten des Steuerpflichtigen und für einen Betrag von 0,65 Euro zu Lasten des Landes gehe;
d) Den Landesrat für Finanzen und Haushalt zu beauftragen, diesen Beschluss umzusetzen;
e) Zu verfügen, dass die folgenden Verwaltungsmaßnahmen betreffend die Bestimmung der Voraussetzungen für die Ausstellung von gültigen Zahlungsbestätigungen, der Direktor der Abteilung Finanzen und Haushalt Sorge zu tragen hat;
f) Festzustellen, mit teilweiser Abänderung des eigenen Beschlusses Nr. 2509 vom 12.07.2004, dass ab 1. Januar 2007 die Einhebungskosten für die Online – Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes mittels Kreditkarte zu Lasten der Benützer sind;
g) Festzustellen, dass vorliegende Maßnahme keine Zweckbindung von Ausgaben vorsieht.